Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.03.2011 - 19 W 11/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Beweiserhebung und die nachträgliche Erweiterung der Beweisfragen im selbständigen Beweisverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 355 Abs. 2; ZPO § 485; ZPO § 490 Abs. 2
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Beweiserhebung und die nachträgliche Erweiterung der Beweisfragen im selbständigen Beweisverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Nichtanfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren: Beweisbeschluss nicht anfechtbar! (IBR 2011, 558)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 11.01.2011 - 21 OH 13/09
- OLG Frankfurt, 07.03.2011 - 19 W 11/11
Papierfundstellen
- BauR 2011, 1217
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09
Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2011 - 19 W 11/11
Würde den Parteien im selbständigen Beweisverfahren in einem Fall wie hier ein Beschwerderecht eingeräumt, erhielten sie ein Rechtsmittel an die Hand, welches ihnen bei einer Beweiserhebung in der Hauptsache nicht zur Verfügung stünde, obgleich die Beweismöglichkeiten im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich nicht weiter gehen als im Hauptsacheverfahren (BGH MDR 2010, 767, 768). - KG, 25.10.2005 - 7 W 26/05
Selbständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen stattgebenden Beschluß
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2011 - 19 W 11/11
Dementsprechend kommt es auch nicht darauf an, ob der der Erweiterung der Beweisanordnung zugrunde liegende Antrag zulässig war (KG, BauR 2006, 149; Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2001, 1143). - OLG Brandenburg, 15.03.2001 - 11 W 12/01
Anfechtung des Beweisbeschlusses im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2011 - 19 W 11/11
Dementsprechend kommt es auch nicht darauf an, ob der der Erweiterung der Beweisanordnung zugrunde liegende Antrag zulässig war (KG, BauR 2006, 149; Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2001, 1143).
- OLG Frankfurt, 30.07.2013 - 4 W 30/13
Sofortige Beschwerde im selbstsändigen Beweissicherungsverfahren
Dies gilt auch im selbstständigen Beweisverfahren, denn würde den Parteien im selbständigen Beweisverfahren ein Beschwerderecht eingeräumt, erhielten sie ein Rechtsmittel an die Hand, welches ihnen bei einer Beweiserhebung in der Hauptsache nicht zur Verfügung stünde, obgleich die Beweismöglichkeiten im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich nicht weiter gehen als im Hauptsacheverfahren (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 7. März 2011 - 19 W 11/11 -, juris Rn. 2).